Die Patientenverfügung – Vorsorgen für den medizinischen Ernstfall In einer Patientenverfügung, §1827 BGB, können Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen vom Arzt in bestimmten Fällen getroffen oder auch unterlassen werden sollen, wenn Sie es selbst nicht mehr entscheiden können (einwilligungsunfähig sind). Regelbar sind beispielsweise Wünsche betreffend künstliche Beatmung, künstliche Ernährung, Wiederbelebungsmaßnahmen, den Umgang mit Schmerzen...